Antrag Nr. 21: Schwimmbad-Benutzergebührenermäßigung für Studenten - 18.11.2003
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Ratsfraktion beantragt hiermit, den § 2 der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Frei- und Hallenbad der Gemeinde Winsen (Aller)“ im Absatz 2. (Kinder und Jugendliche von 5 – 17 Jahren sowie Schüler) zu erweitern und auch Studenten einzubeziehen.
Begründung:
Die derzeit durch das Frei- und Hallenbad der Gemeinde
Winsen (Aller) verursachten finanziellen Defizite zwingen uns, die
Besucheranzahl dieser Einrichtung nach Möglichkeit zu erhöhen. Studenten sind in
der Regel junge Menschen, die im Normalfall ebenfalls - wie Schüler - nur über
geringe finanzielle Mittel verfügen.
Wir halten es deshalb für geboten, Studenten in dieser Hinsicht wie Schüler zu
behandeln. Gleichzeitig hoffen wir, dass damit für sie der Anreiz erhöht wird,
unser Schwimmbad verstärkt zu nutzen.
Den Antrag bitten wir unter Bezugnahme auf die §§ 39a und 41 NGO als Einbringungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und ihn zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Beratungsstand:
Der Antrag ist zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen worden.
Nachtrag:
Der Antrag ist inzwischen angenommen und wird mit in die Gebührensatzung des Schwimmbades aufgenommen, so dass künftig also auch Studenten zu vergünstigten Preisen das Winser Bad benutzen können.