Antrag: Rückverlagerung der Aufgaben der sozialen Sicherung an den LK Celle - 18.3.2003

 

Die SPD-Ratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise die Rückverlagerung der vom Landkreis Celle auf die Gemeinde Winsen (Aller) übertragenen Aufgaben der sozialen Sicherung möglich ist.

Begründung:
Der Haushalt des Jahres 2003 der Gemeinde Winsen (Aller) weist im Verwaltungshaushalt im Einzelplan 4-Soziale Sicherung- eine Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro auf. Im Rahmen der Konsolidierung des Haushaltes kommen wir bei der Höhe dieses Betrages nicht umhin zu prüfen, auf welche Weise die Gemeinde eine Entlastung erfahren kann. Die Begründung der Stadt Celle, mit denen sie sich derzeit von Aufgaben des Landkreises trennt, können und müssen unseres Erachtens bei einer Gleichbehandlung der dem Kreis angegliederten Gebietskörperschaften auch für die Gemeinde Winsen (Aller) gelten. Dabei wäre es durchaus denkbar, dass unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe der Landkreis dann seine Mitarbeiter des Sozialamtes bei den Gemeinden in Form von Außenstellen ansiedelt und  einsetzt. Die dennoch möglichen  Synergieeffekte und damit einhergehenden Kosteneinsparungen ließen sich z.B. über den Mitarbeiterpool des Kreises erreichen, der aufgrund der geringeren Anzahl der Mitarbeiter der einzelnen Gemeinde von diesen nicht zu leisten wäre. So wäre z.B. auch die Gleichbehandlung gleich gelagerter Fälle im Sozialbereich damit leichter zu bewerkstelligen. Die Liste der zu nennenden Vorteile könnte durchaus noch verlängert werden, während Nachteile unseres Erachtens nicht entstehen müssen.

 

Beratungsstand: Der Antrag konnte nicht umgesetzt werden, allerdings hat sich der Antrag durch die Einführung von Hartz IV erledigt.


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