Antrag: Rückverlagerung der Aufgaben der sozialen Sicherung an den LK Celle - 18.3.2003
Die SPD-Ratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise die Rückverlagerung der vom Landkreis Celle auf die Gemeinde Winsen (Aller) übertragenen Aufgaben der sozialen Sicherung möglich ist.
Begründung:
Der Haushalt des Jahres 2003 der Gemeinde Winsen (Aller) weist im
Verwaltungshaushalt im Einzelplan 4-Soziale Sicherung- eine Differenz zwischen
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro auf. Im Rahmen der
Konsolidierung des Haushaltes kommen wir bei der Höhe dieses Betrages nicht
umhin zu prüfen, auf welche Weise die Gemeinde eine Entlastung erfahren kann.
Die Begründung der Stadt Celle, mit denen sie sich derzeit von Aufgaben des
Landkreises trennt, können und müssen unseres Erachtens bei einer
Gleichbehandlung der dem Kreis angegliederten Gebietskörperschaften auch für die
Gemeinde Winsen (Aller) gelten. Dabei wäre es durchaus denkbar, dass unter dem
Gesichtspunkt der Bürgernähe der Landkreis dann seine Mitarbeiter des
Sozialamtes bei den Gemeinden in Form von Außenstellen ansiedelt und
einsetzt. Die dennoch möglichen Synergieeffekte und damit einhergehenden
Kosteneinsparungen ließen sich z.B. über den Mitarbeiterpool des Kreises
erreichen, der aufgrund der geringeren Anzahl der Mitarbeiter der einzelnen
Gemeinde von diesen nicht zu leisten wäre. So wäre z.B. auch die
Gleichbehandlung gleich gelagerter Fälle im Sozialbereich damit leichter zu
bewerkstelligen. Die Liste der zu nennenden Vorteile könnte durchaus noch
verlängert werden, während Nachteile unseres Erachtens nicht entstehen müssen.
Beratungsstand: Der Antrag konnte nicht umgesetzt werden, allerdings hat sich der Antrag durch die Einführung von Hartz IV erledigt.