Antrag: Verkehrssituation an der Kreuzung Poststraße/ Am Junkernhof/ Kanonenstraße - 5.11.2002
Die SPD-Fraktion beantragt hiermit Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Bereich der o.a. Kreuzung unter Einbeziehung des Fußgängerüberweges in Höhe der Post. Eine Verkehrsregelung durch eine Ampelanlage wäre sicherlich die beste Lösung; es sollten aber auch andere Möglichkeiten untersucht werden.
Begründung:
Zweifelsohne ist der genannte Bereich ein Gefahrenschwerpunkt in unserer
Gemeinde. Hierüber und über die Notwendigkeit von verkehrsberuhigenden und die
Geschwindigkeit der Kfz reduzierende Maßnahme in der Poststraße herrschte
bereits vor über 10 Jahren Einigkeit im damaligen Gemeinderat. Die jetzt
aufgehobene Maßnahme war seinerzeit nur eine Vorwegmaßnahme für eine weitaus
umfangreichere Änderung der Verkehrsführung in diesem Bereich.
Der angesprochene Bereich birgt ein sehr großes Gefahrenpotential, besonders für
Kinder und ältere Menschen, ganz besonders jedoch für die Benutzer des jetzt
einzurichtenden Behinderten-Parkplatzes gegenüber der Fa. Schlecker in Höhe der
Hausnummer 26, so dass eine Regelung gefunden werden muss, die einerseits die
Gefahren minimiert, andererseits aber auch die Verkehrsteilnehmer diszipliniert.
Dafür bietet eine Ampelkreuzung die beste Lösung.
Das 1990 eingeführte Rechtsabbiegegebot wurde nicht aufgehoben, weil es sich
nicht besser bewährt hat. Diese Regelung sollte deshalb umgehend wieder
eingeführt werden, bis eine bessere Lösung gefunden wird.
Den Antrag bitten wir unter Bezugnahme auf die §§ 39a und 41 NGO als Einbringungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Umweltschutz und Landwirtschaft zu verweisen.
Beratungsstand: In der Ratssitzung am 12.12.2002 eingebracht und in den Ausschuss Öffentliche Sicherheit, Umweltschutz und Landwirtschaft zur Beratung verwiesen.
Zusatz: Antrag von der Mehrheitsfraktion abgelehnt worden.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen werden nicht eingeführt und die Kreuzung ist
trotz der im Antrag aufgezeigten Gefahren wieder in beide Richtungen
befahrbar.