Antrag auf Einrichtung eines Jugendparlaments - 3.12.2001

 

Die SPD-Ratsfraktion beantragt die Einführung eines Jugendparlaments innerhalb der Gemeinde Winsen.

Begründung:

Der §22e NGO sieht vor, dass die Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden dazu über die bisher vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus auch geeignete Verfahren zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen entwickelt und durchführen sollen.

Nach unserem Dafürhalten ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei Planungen und sonstigen Vorhaben der Gemeinde am leichtesten und wirkungsvollsten durch ein Jugendparlament zu bewerkstelligen. Die Kinder und Jugendlichen könnten über die von ihnen selbst bestimmten Vertreter und Sprecher - mit Sitz und Stimme - ihre Interessen in dei Fachausschüsse und in den Rat einbringen und zudem durch praktisches Handeln an die Spielregeln der Demokratie herangeführt werden; eine Entwicklung, die u.E. über die einzelnen Parteien hinaus für den Erhalt und die Festigung unseres demokratischen Gemeindewesens auch für die Zukunft von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Beratungsstand: Zur Zeit wird die weitere Vorgehensweise mittels eines Fragebogens bei den betreffenden Jugendlichen ermittelt.

Die Auswertung der Fragebögen hat inzwischen ergeben, dass das "anwaltschaftliche Modell" favorisiert wird.

Der erste Aufruf, in dem Interessenten gebeten wurden, sich für als Vertreter für das anwaltschaftliche Modell zu melden, blieb leider erfolglos.
Im Mitteilungsblatt wird noch einmal ein Aufruf erfolgen.

Ergänzung: Wiebke Quader ist zur Kinder- und Jugendbeauftragten bestellt worden.

 

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