SPD-Antrag Nr. 7/2007: „Streetworker/in „ für den Westkreis - 18.09.2007

Der Rat möge beschießen:

 

        1. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, umgehend mit den Gemeinden Hambühren und Wietze in

            Verbindung zu treten. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll eine Stelle für eine/einen           

            Streetworker/in besetzt werden, die/der im Bereich der aufsuchenden Jugendhilfe in den drei Gemeinden       

            tätig wird.

        2. Die Ausschreibung und Besetzung der Stelle ist so zu gestalten, dass sie im Rahmen der Förderrichtlinien

            zur Jugendhilfe des Landkreises Celle finanziell zu 50 % förderfähig ist. Die Kreisverwaltung soll  

            dementsprechend an den Gesprächen beteiligt werden. 

        3. Der Rat wird von der Gemeindeverwaltung über den weiteren Fortgang der Verhandlungen zeitnah

            unterrichtet.        

 

Begründung:

 

Nicht erst seit den jüngsten Ereignissen im Bereich des Bistros No. 7 ist die Notwendigkeit einer aufsuchenden Jugendhilfe im Bereich der Gemeinde Winsen deutlich geworden. Schon seit langem sind Jugendliche in der Gemeinde für die Jugendhilfe und –pflege schwer erreichbar, da die Treffpunkte junger Menschen zumeist verstreut über die Gemeinde liegen und längst nicht alle Jugendlichen das Jugendzentrum besuchen. Doch gerade für Jugendliche, die über das reguläre stationäre Angebot der Jugendpflege nicht erreichbar sind, muss eine aufsuchende Jugendhilfe und -pflege stattfinden.

 

Die Schaffung einer Stelle „Streetworker/in“ würde damit den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Da die Finanzlage der Gemeinde eine alleinige Finanzierung einer Stelle nicht zulässt und die Fallzahlen in den Nachbargemeinden Hambühren und Wietze ebenfalls keine alleinige Stelle rechtfertigen, wäre die Besetzung einer solchen Stelle im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit geeignet.

 

Ebenso ist unter finanziellen Gesichtspunkten eine Einbeziehung möglicher Förderprogramme unabdingbar. Hierzu bietet sich die Förderrichtlinie des Landkreises an, die im Rahmen der Jugendhilfe eine 50-prozentige Förderung der Personalkosten ermöglicht.

 

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