SPD-Antrag Nr. 7/2007: „Streetworker/in
„ für den Westkreis - 18.09.2007
Der
Rat möge beschießen:
1. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, umgehend mit den Gemeinden
Hambühren und Wietze in
Verbindung zu treten. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll
eine Stelle für eine/einen
Streetworker/in besetzt werden, die/der im Bereich der aufsuchenden
Jugendhilfe in den drei Gemeinden
tätig wird.
2. Die Ausschreibung und Besetzung der Stelle ist so zu gestalten, dass
sie im Rahmen der Förderrichtlinien
zur Jugendhilfe des Landkreises Celle finanziell zu 50 % förderfähig
ist. Die Kreisverwaltung soll
dementsprechend an den Gesprächen beteiligt werden.
3. Der Rat wird von der Gemeindeverwaltung über den weiteren Fortgang
der Verhandlungen zeitnah
unterrichtet.
Begründung:
Nicht erst seit den jüngsten Ereignissen im Bereich des Bistros No. 7 ist die Notwendigkeit einer aufsuchenden Jugendhilfe im Bereich der Gemeinde Winsen deutlich geworden. Schon seit langem sind Jugendliche in der Gemeinde für die Jugendhilfe und –pflege schwer erreichbar, da die Treffpunkte junger Menschen zumeist verstreut über die Gemeinde liegen und längst nicht alle Jugendlichen das Jugendzentrum besuchen. Doch gerade für Jugendliche, die über das reguläre stationäre Angebot der Jugendpflege nicht erreichbar sind, muss eine aufsuchende Jugendhilfe und -pflege stattfinden.
Die Schaffung einer Stelle „Streetworker/in“ würde damit den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Da die Finanzlage der Gemeinde eine alleinige Finanzierung einer Stelle nicht zulässt und die Fallzahlen in den Nachbargemeinden Hambühren und Wietze ebenfalls keine alleinige Stelle rechtfertigen, wäre die Besetzung einer solchen Stelle im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit geeignet.
Ebenso
ist unter finanziellen Gesichtspunkten eine Einbeziehung möglicher Förderprogramme
unabdingbar. Hierzu bietet sich die Förderrichtlinie des Landkreises an, die im
Rahmen der Jugendhilfe eine 50-prozentige Förderung der Personalkosten ermöglicht.