Antrag Nr. 29: Infrastrukturausgleich - 12.9.2005

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

in Anbetracht der sich ständig verschlechternden Haushaltssituation beantragt die SPD-Ratsfraktion, im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausweisung von Bauland jeweils einen sogenannten „Infrastrukturausgleich“ in Form eines Folgekostenbeitrages pro Quadratmeter Netto-Bauland zu erheben.

 Erläuterung: Durch die Erhebung eines „Infrastrukturausgleiches“ ließe sich ein Teil der Kosten, die von der Gemeinde für die Ansiedlung weiterer Einwohner in Form erforderlicher Investitionen (Erweiterung bzw. Neubau von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Feuerwehr, Jugendtreff etc.) aufzubringen, ohne auf die sonstigen Deckungsmittel der Gemeinde zurückgreifen zu müssen. Zur Durchsetzbarkeit dieses Vorhabens sollte die Gemeinde zukünftig Neubaugebiete nur noch über Erschließungsträger erschließen lassen. Die Einzelheiten der Erschließung würde dann jeweils über einen Erschließungsvertrag geregelt. Um Härten bei Einzelgrundstücken und dergl. auszuschließen, sollten z. Bsp. von dieser Regelung Baugebiete bis zu max. fünf Grundstücken oder Netto-Bauland mit einer maximalen Größe von 4000 qm ausgenommen werden. Die Höhe des Folgekostenbeitrages sollte in Anlehnung an die bereits sehr erfolgreich in der Samtgemeinde Flotwedel praktizierte Erhebung derartiger Folgekostenbeiträge etwa 5 €/qm betragen.

 Mit freundlichen Grüßen

Beratungsstand: Der Antrag ist vom Verwaltungsausschuss in den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss überweisen worden.

 

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