Antrag: Bebauungsplan Winsen (Aller) Nr. 38 „Hinteres Sandfeld“ – Änderung der Dachneigung für Nebengebäude - 21.4.2005

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem in der 8. Bauausschusssitzung am 07.04.2005 die Mitglieder dieses Fachausschusses im Zusammenhang mit der Beratung des Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 7 „Oldauer Straße“ sich im Sinne der Bürger bei der vorgeschriebenen Dachneigungen bei Nebengebäuden für die Aufhebung einer derartigen Festlegung ausgesprochen haben, beantragen wir hiermit, den diesbezüglichen Passus auch in dem Bebauungsplan Winsen (Aller) Nr. 38 „Hinteres Sandfeld“ Abschnitt 1.3 Dachneigung zu streichen.

Gleichzeitig beantragen wir, im Rahmen der Gleichbehandlung der Bürger alle bisher noch nicht geänderten weiteren Bebauungspläne der Gemeinde Winsen (Aller) auf derartige Festlegungen von Dachneigungen für Nebengebäude zu überprüfen und sie ebenfalls im Bauausschuss im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung derartiger Beschränkungen zu überprüfen und zu beraten, da derartige grundsätzliche Festlegungen nicht mehr zeitgemäß sind, dem Willen der betroffenen Bürger in der Regel entgegen stehen, und deshalb nach unserem Dafürhalten nur noch in besonderen Einzelfällen gerechtfertigt erscheinen.

 

Mit freundlichen Grüßen

SPD-Ratsfraktion Winsen (Aller)

 

Beratungsstand: Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.8.2005 folgenden Beschluss empfohlen:
Für den Bebauungsplan Nr. 38 "Hinteres Sandfeld" wird das 2. Änderungsverfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Gegenstand der Änderung ist die Herausnahme der vorgeschriebenen Dachneigung und Dachform für Nebengebäude in obengenanntem Bebauungsplangebiet.

Zusatz: Inzwischen ist der Antrag umgesetzt worden.

 

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