SPD Antrag Nr. 15 "Bestellung
eines beratenden Mitglieds für den Bau- und Planungsausschuss, entsandt von der
Siedlergemeinschaft Winsen (Aller) im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.“
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- 18.06.2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
die SPD-Ratsfraktion beantragt:
Der Gemeinderat bestellt auf Vorschlag der Siedlergemeinschaft Winsen (Aller)
im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. ein beratendes Mitglied für den Bau-
und Planungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller).
Begründung:
Zur Rechtsgrundlage: Entsprechend § 71 (7) NKomVG kann der Gemeinderat für seine Ausschüsse beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen, sofern deren Zahl ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses nicht übersteigt - diese Bedingung liegt im Bau- und Planungsausschuss vor, da dort bisher keine beratenden Mitglieder beru-fen worden sind. Eine Entschädigung beratender Mitglieder kann nur in Form von Sitzungsgeld erfolgen - da ein solches in der Gemeinde nicht gezahlt wird, entstün-den durch die Bestellung keine Kosten.
Zur Sache: Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (ehemals Siedlerbund) ist eine Interessenvereinigung, die sich der Förderung und dem Schutz privaten und selbstgenutzten Wohneigentums verschrieben hat. Der Verband arbeitet parteipoli-tisch unabhängig und neutral. Die Siedlergemeinschaft Winsen (Aller) wurde bereits 1954 gegründet und verzeichnet seitdem ein reges Vereinsleben und beständig stei-gende Mitgliederzahlen - die örtliche Gemeinschaft verfügt über einen Mitglieder-bestand von aktuell 566, wovon 523 in der Gemeinde Winsen (Aller) angesiedelt sind (Verteilung auf die Ortsteile: Winsen 335, Südwinsen 93, Meißendorf 50, Walle 15, Banetze 11, Wolthausen 8, Thören 8, Stedden 3). Neben diesen Mitgliedern sind re-gelmäßig auch Ehepartner und Familienmitglieder in der Gemeinschaft vertreten, so dass von einer hohen Abdeckung im Gemeindegebiet ausgegangen werden kann - auch ohne diese Zuzählung ist der Verein einer der mitgliederstärksten im Gemein-degebiet.
Kommunalpolitik lebt von einer hohen Beteiligung engagierter Bürgerinnen und Bür-ger. In den meisten Ausschüssen des Rates werden bisweilen Vertreter betroffener Vereine und Verbände beratend hinzu berufen - im 9 Ratsmitglieder zählenden Bau- und Planungsausschuss ist dies bisher nicht der Fall. Da aber in diesem Ausschuss wesentliche Vorberatungen baulicher und planerischer Maßnahmen getätigt werden, eignet sich dieser Ausschuss ebenfalls für die Hinzuziehung eines beratenden Mit-glieds.
Besonders erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang die Kostenbeteiligung der Grund- und Wohneigentümer an den vielfältigen straßenbaulichen Maßnahmen der Gemeinde, ebenso die besondere Bedeutung der Eigentümer in ihrer Eigen-schaft als Grundsteuerzahler. Vor diesem Hintergrund kann eine Beteiligung des Verbandes in der Ausschussarbeit in besonderer Weise nützlich sein. Der Mehrwert für die Ratsarbeit im Hinblick auf die künftige Beratung infrastruktureller und ortsges-taltender Planungs- und Baumaßnahmen liegt offenkundig vor.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hoffmann
SPD-Ratsfraktion